Privater Winterdienst der eigenen Straße und Firma
Im Winter wird es oftmals schwer, ohne Gefahr einen Bürgersteig entlangzulaufen oder zum Beispiel die Straße zu überqueren. Wenn der Schnee fällt und gefrorener Regen die Gehwege glatt und rutschig machen, sind diese oft nicht passierbar und gefährliche Unfälle passieren leicht. Der Winterdienst ist gesetzlich geregelt, damit die Sicherheit der Mitbürger geregelt ist und auch im Winter eine gefahrenfreie Möglichkeit besteht, von einem an den anderen Ort zu kommen. Mieter und Vermieter sind beide in der Verantwortung, den Gehweg vor dem eigenen Grundstück freizuräumen. Die Räumungszeit liegt dabei in der Regel von sieben Uhr morgens bis 20 Uhr am Abend. In dieser Zeit haben die Eigentümer oder Bewohner den Gehweg mehrmals zu räumen. Das bedeutet, ihn von Schnee zu befreien und gegebenenfalls Streusalz zu streuen, damit der Weg nicht mehr so rutschig ist. Das Salz bindet die Flüssigkeit und sorgt für einen besseren Halt beim Herübergehen. Besondere Regelungen gelten dabei für Firmengrundstücke. Die Sicherheit der Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten geht auch hierbei vor und muss sichergestellt werden. Oftmals beauftragen Firmen private Räumungsdienste, um die meist großen Flächen zu befreien.
Öffentlicher Winterdienst im Straßenverkehr
Besonders wichtig ist es für die vielen Bewohner und Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr sicher von einem Ort an den anderen zu gelangen. Jede Stadt oder Bezirk verfügt über einen Räumungsdienst, der insbesondere für die Straßen und öffentlichen Wege zuständig ist. Mit großen Maschinen und Streufahrzeugen werden die Straßen geräumt und präpariert. In besonders schneereichen Region wäre sonst das Befahren der Straßen überhaupt nicht möglich. Der Arbeitstag von einem öffentlichen Räumungsdienst beginnt meist sehr früh, damit die ersten Autofahrer sicher an ihren Arbeitsplatz gelangen. Je nach Schneefall werden die Straßen mehrmals am Tag befreit. Auch Autobahnen, die durch die hohen Geschwindigkeiten und Auslastungen ein besonderes Risiko darstellen. Die Fahrzeuge der öffentlichen Räumung sind speziell für das Befahren von schwierigem Gelände und Wetterverhältnissen ausgelegt. Mit riesigen Schneeschiebern und mit Ketten an den Reifen werden die Schneemassen an den Rand der Straße gefahren. Zuerst werden in der Regel die meist befahrenen Straßen geräumt. Es gibt auch Wege, die im Winter nicht befreit werden. Vor deren Anfang und Ende steht in diesen Fällen immer ein Warnschild, welches auf Gefahr hinweist.
Ohne solche Dienste und Regelungen wäre es fast nicht mehr möglich, eine halbwegs sichere Verkehrssituation zu ermöglichen, was das öffentliche Leben stark beeinflusst und auch beeinträchtigt. Ebenso sind glatte Straßen sehr häufig der Grund für Autounfälle, die auch schon mal sehr schwerwiegend sein können, wenn nicht sogar lebensbedrohlich werden.
Für weitere Informationen können Sie Seiten wie z. B. von der Schwormstedt GmbH & Co. KG besuchen.
Der Winterdienst als Helfer und Lebensretter bei Schnee und Eis
Gregory Curtis
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